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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1962 - II C 209.60   

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BVerwG, 28.06.1962 - II C 209.60 (https://dejure.org/1962,922)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1962 - II C 209.60 (https://dejure.org/1962,922)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1962 - II C 209.60 (https://dejure.org/1962,922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1963, 184
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 04.02.1966 - II C 65.63

    Operation eines Berufssoldaten auf dienstlichen Befehl als Dienstunfall

    Denn nach der in § 135 Abs. 1 BBG enthaltenen Begriffsbestimmung ist der Unfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis; die Wehrdienstbeschädigung braucht jedoch nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis zu beruhen, sie kann auch durch schädliche Einflüsse von längerer Dauer hervorgerufen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 - [ZBR 1963 S. 184] und vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.61 -).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 135.62

    Rechtsmittel

    Zur Übernahme einer so weitgehenden Verpflichtung durch den Bund bestand aber - abgesehen von dem schon erwähnten Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller vom Bund zu versorgenden Beamten - schon deswegen keine Veranlassung, weil dem hergebrachten Beamtenrecht lediglich die Gewährung von Dienst Unfallfürsorge (§ 107 DBG, §§ 134 ff. BBG), nicht aber die Gewährung von besonderen Fürsorgeleistungen für Körperschäden entspricht, die auf andere Ursachen als einen Dienstunfall zurückzuführen sind (vgl. hierzu auch das Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 184).
  • BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63

    Rechtsmittel

    Die landesrechtliche Vorschrift des Art. 209 Abs. 2 BayBG 1960, die alle nach dem Bundesversorgungsgesetz anerkannten gesundheitlichen Schädigungen und Kriegsleiden, die sich ein Beamter während des ersten oder zweiten Weltkrieges in Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes zugezogen hat, als Unfallfolgen im Sinne des Beamtenrechts gelten läßt, findet auf den vorliegenden ausschließlich nach Bundesbeamtenrecht zu beurteilenden Sachverhalt keine Anwendung (vgl. Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 184]).
  • BVerwG, 02.01.1963 - VI C 113.60

    Verbesserung der Versorgung eines Soldaten nach dem Offizierspensionsgesetz bei

    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Gewährung von Kriegsunfallversorgung gemäß § 181 a BBG einen Dienstunfall im Sinne des § 135 BBG voraussetzt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -) und daß der Beamte die materielle Beweislast für das Vorliegen einer als Dienstunfall im Sinne des § 135 Abs. 3 BBG in Betracht kommenden Erkrankung trägt.
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 84.63

    Rechtsmittel

    Es hat dabei auch richtig erkannt, daß nicht jedes als Wehrdienstbeschädigung im Sinne des § 1 BVG anerkannte Leiden die Folge eines Unfalls im Sinne des § 135 BBG und damit des § 181 a BBG zu sein braucht (vgl.Urteile vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -[Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 184] undvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 214.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 11]).
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 105.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfall als Ursache

    Denn die Anwendung des § 181 a Abs. 2 BBG setzt - ebenso, wie die des § 181 a Abs. 1 BBG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -, ZBR 1963 S. 184) - einen Unfall im Sinne des § 135 BBG voraus, der Begriff des Unfalls ist aber enger als der Begriff der Schädigung im Sinne des.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1962 - II C 208.60   

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https://dejure.org/1962,603
BVerwG, 06.12.1962 - II C 208.60 (https://dejure.org/1962,603)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1962 - II C 208.60 (https://dejure.org/1962,603)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1962 - II C 208.60 (https://dejure.org/1962,603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Kriterien für einen Unfall während des Weltkrieges - Zeitliche Einbeziehung eines Mobilmachungstages in den Beginn des zweiten Weltkrieges - Während des zweiten Weltkrieges erlittene Unfälle als Voraussetzung für eine Erhöhung der Versorgung - Auswirkungen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 180
  • MDR 1963, 435
  • ZBR 1963, 184
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 51.61

    Anerkennung eines nach dem 31. Dezember 1918 erlittenen Unfalls als "während" des

    Der Zweck der Vorschrift ist es, im deutschen öffentlichen Dienst, also in einem rein innerstaatlichen Rechtsbereich, durch pauschalierte Erhöhungen des Ruhegehaltes die Folgen von Unfällen auszugleichen, die sich während der durch den Krieg erhöhten allgemeinen Gefahrenlage - unter den im Gesetz bezeichneten weiteren Voraussetzungen - ereignet haben (vgl. BVerwGE 15, 180 [BVerwG 06.12.1962 - II C 208/60] [182]).

    Der von dem Kläger vertretenen Auffassung, daß die Regelung des § 181 b BBG gegen die hier vertretene, enge Auslegung des in § 181 a Abs. 1 BBG verwendeten Zeitbegriffs "während des ersten Weltkrieges" spreche, ist der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 15, 218 [BVerwG 18.12.1962 - II C 147/60] [222] i.V.m. BVerwGE 15, 180 [BVerwG 06.12.1962 - II C 208/60] [183]) entgegengetreten.

  • BVerwG, 04.02.1966 - II C 65.63

    Operation eines Berufssoldaten auf dienstlichen Befehl als Dienstunfall

    Denn nach der in § 135 Abs. 1 BBG enthaltenen Begriffsbestimmung ist der Unfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis; die Wehrdienstbeschädigung braucht jedoch nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis zu beruhen, sie kann auch durch schädliche Einflüsse von längerer Dauer hervorgerufen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 - [ZBR 1963 S. 184] und vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.61 -).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93

    Beamtenversorgung - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Ruhensregelung -

    Denn nur die in §§ 1 ff. BVG näher umschriebenen Kriegsbeschädigungen können zu einer Versorgung nach diesem Gesetz führen; § 181 a BBG a.F. erfaßt dagegen mit rein zeitlicher Abgrenzung sowohl "zivile" Dienstunfälle als auch kriegsbedingte Beschädigungen während der Zeit des ersten oder zweiten Weltkrieges (vgl. BVerwGE 15, 180 und 218).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 135.62

    Rechtsmittel

    Zur Übernahme einer so weitgehenden Verpflichtung durch den Bund bestand aber - abgesehen von dem schon erwähnten Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller vom Bund zu versorgenden Beamten - schon deswegen keine Veranlassung, weil dem hergebrachten Beamtenrecht lediglich die Gewährung von Dienst Unfallfürsorge (§ 107 DBG, §§ 134 ff. BBG), nicht aber die Gewährung von besonderen Fürsorgeleistungen für Körperschäden entspricht, die auf andere Ursachen als einen Dienstunfall zurückzuführen sind (vgl. hierzu auch das Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 184).
  • BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63

    Rechtsmittel

    Die landesrechtliche Vorschrift des Art. 209 Abs. 2 BayBG 1960, die alle nach dem Bundesversorgungsgesetz anerkannten gesundheitlichen Schädigungen und Kriegsleiden, die sich ein Beamter während des ersten oder zweiten Weltkrieges in Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes zugezogen hat, als Unfallfolgen im Sinne des Beamtenrechts gelten läßt, findet auf den vorliegenden ausschließlich nach Bundesbeamtenrecht zu beurteilenden Sachverhalt keine Anwendung (vgl. Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 184]).
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 216.61

    Anspruch der Witwe eines Leiters des Staatlichen Gesundheitsamtes auf

    Hierauf kommt es jedoch nicht an, denn § 181 a BBG selbst enthält nach Auffassung des Senats einen Gleichbehandlungsgrundsatz versorgungsrechtlicher Art. Bereits im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1962 - BVerwG II C 208.60 - (BVerwGE 15, 180 [BVerwG 06.12.1962 - II C 208/60] [182]) ist darauf hingewiesen, daß durch diese Vorschrift die Folgen einer erhöhten allgemeinen gesamtschicksalsmäßigen Gefahrenlage im öffentlichen Dienst weitgehend einheitlich pauschalierend ausgeglichen werden sollen.
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 84.63

    Rechtsmittel

    Es hat dabei auch richtig erkannt, daß nicht jedes als Wehrdienstbeschädigung im Sinne des § 1 BVG anerkannte Leiden die Folge eines Unfalls im Sinne des § 135 BBG und damit des § 181 a BBG zu sein braucht (vgl.Urteile vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -[Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 184] undvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 214.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 11]).
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 105.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfall als Ursache

    Denn die Anwendung des § 181 a Abs. 2 BBG setzt - ebenso, wie die des § 181 a Abs. 1 BBG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 209.60 -, ZBR 1963 S. 184) - einen Unfall im Sinne des § 135 BBG voraus, der Begriff des Unfalls ist aber enger als der Begriff der Schädigung im Sinne des.
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